Die Klassen BE und B96 die Anhängerführerscheine
Die Klasse BE
Ein Zugfahrzeug der Klasse B (3,5t zulässige Gesamtmasse) mit Anhänger.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Was du fahren darfst:
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
Klasse BE kannst du entweder gemeinsam mit der Klasse B beantragen oder natürlich auch einzeln wenn du bereits im Besitz der Klasse B bist
Was du dafür brauchst:
• deinen Personalausweis oder Reisepass
• ein biometrisches Passfoto, eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
• (einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs)
Den Antrag für das Stadthaus bekommst du bei uns in der Fahrschule.
Das umfasst die Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung mindestens
3 Überland- 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt.
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Die Klasse B96
Was du fahren darfst:
Ein Fahrzeug der Klasse B (3,5t zulässige Gesamtmasse) mit Anhänger.
Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 4.250 kg nicht überschreiten.
Wenn du bereits einen Führerschein der Klasse B besitzt wird erst die Fahrerschulung durchgeführt und anschließend die Eintragung auf deinem Führerschein beantragt.
Dafür benötigst du dann:
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deinen Personalausweis oder Reisepass
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ein biometrisches Passfoto
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eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
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Der theoretische Teil umfasst mindestens 2,5 Stunden (150 min).
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Der praktische Übungsstoff umfasst mindestens 3,5 Stunden (210 min).
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Und eine Fahrpraktische Übung von mindestens 60 Minuten.
Das umfasst die Ausbildung