Die Klassen B und BF17 der Autoführerschein
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Pkw und Lkw bis 3,5t zulässige Gesamtmasse mit maximal 9 Sitzplätzen
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Du darfst einen Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse anhängen. Der Anhänger darf sogar schwerer sein. Allerdings darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination dann 3,5 t nicht überschreiten.
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Kleinkraftrad (Roller) bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Klasse AM).
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Der Autoführerschein setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. (17 Jahre für BF17).
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Traktor bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h).
Was du fahren darfst:
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Was du dafür brauchst ist:
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deinen Personalausweis
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ein biometrisches Passfoto
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eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist
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einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
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für BF17 zusätzlich die Anlage zum begleitenden Fahren ab 17
Den Antrag bekommst du von uns bei deiner Anmeldung.
Das umfasst die Ausbildung
Der Theorieunterricht umfasst
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12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff
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2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
Die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung
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5 Überland-
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4 Autobahn- und
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3 Nachtfahrten.
Was du über die Prüfung wissen solltest
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Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen
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Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
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(Für BF17: den Kartenführerschein erhältst du mit Erreichen deiner Volljährigkeit beim Straßenverkehrsamt in Bonn)
Die Begleitperson für BF17
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ist mindestens 30 Jahre alt
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hat seit mindestens 5 Jahren einen PKW-Führerschein.
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hat nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister.