Die Klasse AM
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zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Der Motor darf höchstens 50cm³ Hubraum bzw. 4kW im Falle eines Elektromotors haben.
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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen bis zu einem Gewicht von 350 kg (Leermasse) gefahren werden, solange auch hier die Motorisierung den obigen Kriterien entspricht
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Die Führerscheinklasse AM setzt ein Mindestalter von 15 Jahren voraus (Dies gilt nur in NRW).
Was du fahren darfst:
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor deinem 15. Geburtstag stellen. Was du dafür brauchst:
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deinen Personalausweis oder Reisepass
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ein biometrisches Passfoto
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eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
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einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Den Antrag für das Stadthaus bekommst du bei uns in der Fahrschule.
Das umfasst die Ausbildung
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Der Theorieunterricht umfasst 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff.
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Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundausbildung ohne weitere Sonderfahrten.
Was du über die Prüfung wissen solltest
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Die theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.
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Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren ablegen.