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Motorräder mit höchstens 35 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen.
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Die Führerscheinklasse A2 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
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Die Führerscheinklasse A2 setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
Was du fahren darfst:
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor deinem 18. Geburtstag stellen. Was du dafür brauchst ist:
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deinen Personalausweis oder Reisepass
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ein biometrisches Passfoto
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eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
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(einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs)
Den Antrag erhältst du bei uns in der Fahrschule
Das umfasst die Ausbildung
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Der Theorieunterricht umfasst bei Ersterteilung 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff.
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[Bei einer Erweiterung sind es lediglich 6 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.]
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Die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
Was du über die Prüfung wissen solltest
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Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinem 18.Geburtstag ablegen.
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Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren ablegen.
Was du über die Aufstiegsregelung wissen solltest:
Wenn du bereits zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 bist musst du für den Aufstieg zur Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung absolvieren. Die Vorbereitung auf diese Prüfung muss in einer Fahrschule erfolgen.