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Motorräder ohne Begrenzungen.
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Begrenzungen.
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Die Führerscheinklasse A setzt bei einem Direkteinstieg ein Mindestalter von 24 Jahren voraus.
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Der Aufstieg von A2 auf A setzt ein Mindestalter von 20 Jahren voraus.
Was du fahren darfst:
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate Erreichen des Mindestalters stellen. Was du dafür brauchst:
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deinen Personalausweis oder Reisepass
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ein biometrisches Passfoto
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eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
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(einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs)
Den Antrag für das Stadthaus bekommst du bei uns in der Fahrschule
Das umfasst die Ausbildung
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Der Theorieunterricht umfasst bei Ersterteilung 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
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[Bei einer Erweiterung sind es lediglich 6 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.]
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Die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung 5 Überland- 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
Was du über die Prüfung wissen solltest
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Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters ablegen.
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Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Was du über die Aufstiegsregelung wissen solltest:
Wenn du bereits zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 bist musst du für den Aufstieg zur Klasse A lediglich eine praktische Prüfung absolvieren. Die Vorbereitung auf diese Prüfung muss in einer Fahrschule erfolgen